| Stillsetzung des Vorschnitts im Tagebau Jänschwalde Zur planmäßigen Weiterführung des Tagebaus Jänschwalde von Vattenfall Europe Mining & Generation ist die Inanspruchnahme der Grundstücke des Ehepaars Domain eine notwendige Voraussetzung. Durch das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe wurde als Termin für die vorzeitige Besitzeinweisung in die Grundstücke der 15. Oktober 2005 festgelegt. Dagegen hatte das Ehepaar Domain Klage eingelegt. Das Verwaltungsgericht Cottbus hat die Entscheidungen des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe bestätigt. Gegen die gerichtliche Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Cottbus wurden durch das Ehepaar beim Oberverwaltungsgericht Berlin/Brandenburg Rechtsmittel eingelegt. Als Verhandlungstermin wurde durch das Oberverwaltungsgericht Berlin/Brandenburg der 2. November 2005 angesetzt. Um den notwendigen Sicherheitsabstand zwischen den Grundstücken und dem Tagebau einzuhalten, wird die Stillsetzung des Vorschnittbetriebes voraussichtlich um den 20. Oktober 2005 notwendig. Die Braunkohlengewinnung im Tagebau und damit die Versorgung des Kraftwerkes Jänschwalde sind vorerst nicht beeinträchtigt. Unsicherheiten im Winterbetrieb des Tagebaus können derzeit nicht ausgeschlossen werden. Vorstand und Mitarbeiter von Vattenfall Europe Mining & Generation sind zuversichtlich, dass am 2. November 2005 die Rechtssicherheit für die planmäßige Weiterführung des Tagebaus Jänschwalde hergestellt wird. Bis dahin kann für die Mitarbeiter Kurzarbeit durch Arbeitszeitverlagerungen vermieden werden. Die Mitarbeiter akzeptieren die Schritte des Gerichts, haben aber Angst um den langfristigen Erhalt der Arbeitsplätze. Marco Bayer Leiter Externe Kommunikation |
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